Informationen zu unserer Beratungslehrkraft Susanne Rosenkranz sowie zur Schulpsychologin Tatjana Voloshin
Beratungslehrerin – Ansprechpartnerin in schwierigen Situationen
Manchmal erleben sich Schülerinnen udn Schüler in ihnen zunächst unlösbar erscheinenden Schwierigkeiten, z.B. mit Mitschülern oder Lehrern. Diese persönlich schwierigen Situationen können sich auch negativ auf den Schulalltag auswirken und die individuelle Leistungsfähigkeit oder die Gesundheit einschränken. Dann kann es sein, dass diejenigen eine Person suchen, mit der ein beratendes oder klärendes Gespräch möglich ist. Hier bietet eine Beratungslehrerin ihre Hilfe an.
Welche Anlässe für ein Gespräch mit der Beratungslehrerin gibt es?
- lang anhaltende Probleme mit dem Lernen
- Angst vor der Schule
- ständiger Ärger mit Mitschülern
- private Schwierigkeiten oder Sorgen
- Sucht- oder Gewaltprobleme
- Gedanken, die man sich um einen Mitschüler macht
- merkwürdige Beobachtungen, über die man in einem geschützten Raum sprechen möchte
In jedem Beratungsgespräch geht es vor allem darum, das Problem des Ratsuchenden zu erfassen und Lösungswege zu entwickeln. Dabei bietet die Beratungslehrerin Hilfe zur Aktivierung der eigenen Ressourcen an und unterstützt und begleitet die Ratsuchenden darin, den Weg der Problemlösung möglichst selbsttätig und aktiv zu gestalten.
Beratungsgespräche sind freiwillig und setzen Offenheit voraus. Da Beratungslehrer keine Ärzte oder Therapeuten sind, gibt es eine enge
Zusammenarbeit mit außerschulischen beratenden oder therapeutischen Einrichtungen, zu denen möglicherweise eine Vermittlung stattfinden kann, wenn es sich im Einzelfall herausstellt, dass ein Problem tiefere Ursachen hat, die im Rahmen einer schulischen Beratung nicht gelöst werden können. Die Beratungslehrerin wird nur mit Einverständnis des Ratsuchenden tätig. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Schülern der Kontakt zur Beratungslehrerin von anderen Personen (z.B. Lehrern, Eltern, Mitschülern) empfohlen worden ist.
Die Gespräche sind vertraulich. Außer bei Kenntnisnahme krimineller Tatbestände unterliegt die Beratungslehrerin der Schweigepflicht, von der sie ausschließlich der Ratsuchende entbinden kann.
Zur Absprache eines Gesprächstermins kann in den Pausen oder per Mail (
Schulpsychologin
Eine weitere Möglichkeit ist es, sich direkt an die für die JGS zuständige Schulpsychologin, Frau Voloshin, zu wenden. Der Steckbrief von Tatjana Voloshin und ihre Kontaktdaten sind hier zu finden.
Auch der Flyer zur Schulpsychologie in Hessen (herausgegeben vom Hessischen Kultusministerium) bietet weitere Informationen.
Foto von Susanne Rosenkranz: Annabelle Weyer